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Eine Abschlagsrechnung ist eine Rechnung über einen Teil der Vergütung für Leistungen, die schon erbracht sind, bevor der ganze Auftrag fertig ist. Den Anspruch darauf regeln § 632a BGB und im VOB/B-Vertrag § 16 Abs. 1 VOB/B. Endgültig abgerechnet wird erst in der Schlussrechnung.
Example from the job
Ein Trockenbaubetrieb hat einen VOB/B-Auftrag über 48.000 Euro netto für den Innenausbau eines Bürogebäudes. Nach Ständerwerk und Beplankung im ersten Obergeschoss sind Leistungen im Wert von 18.000 Euro erbracht. Er stellt eine Abschlagsrechnung über 18.000 Euro plus Umsatzsteuer und legt ein Aufmaß als Nachweis bei. Der Abschlag ist 21 Tage nach Zugang der Aufstellung fällig. In der Schlussrechnung zieht er diesen Abschlag später wieder ab.
Bei größeren Aufträgen kannst du nicht bis zum Ende warten, bis Geld fließt: Löhne und Material zahlst du vorher. Die Abschlagsrechnung verteilt die Vergütung auf den Baufortschritt. Hier steht, wann du sie stellen darfst und was dabei gilt.
Was ist eine Abschlagsrechnung?
Eine Abschlagsrechnung rechnet einen Teil der Leistung ab, der schon erbracht ist. Sie ist vorläufig: Erst die Schlussrechnung rechnet den Auftrag endgültig ab und zieht alle Abschläge ab. Davon zu unterscheiden ist die Anzahlung oder Vorauszahlung. Sie wird gezahlt, bevor die Leistung erbracht ist, und braucht eine eigene Vereinbarung.
Wann darfst du eine Abschlagsrechnung stellen?
Im Werkvertrag nach BGB kannst du nach § 632a Abs. 1 BGB einen Abschlag in Höhe des Wertes der erbrachten und geschuldeten Leistungen verlangen. Drei Punkte sind wichtig:
- Du weist die Leistungen durch eine Aufstellung nach, die eine rasche und sichere Beurteilung ermöglicht, zum Beispiel ein Aufmaß.
- Sind Leistungen nicht vertragsgemäß, darf der Kunde einen angemessenen Teil des Abschlags zurückhalten.
- Angeliefertes oder eigens angefertigtes Material zählt mit, wenn der Kunde dafür Eigentum oder eine Sicherheit erhält.
Im VOB/B-Vertrag gilt § 16 Abs. 1 VOB/B: Abschläge gibt es auf Antrag in möglichst kurzen Abständen, in Höhe der nachgewiesenen Leistungen einschließlich Umsatzsteuer. Sie werden 21 Tage nach Zugang der Aufstellung fällig.
Was gilt bei Privatkunden?
Für einen Verbraucherbauvertrag, also den Bau eines neuen Gebäudes oder erhebliche Umbaumaßnahmen für einen Privatkunden, setzt § 650m BGB Grenzen. Alle Abschläge zusammen dürfen 90 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung nicht übersteigen. Mit dem ersten Abschlag steht dem Kunden eine Sicherheit von 5 Prozent der Gesamtvergütung zu.
Wie behandelst du die Umsatzsteuer?
Die Abschlagsrechnung weist die Umsatzsteuer aus und enthält die Pflichtangaben einer Rechnung. Für Zahlungen vor Fertigstellung entsteht die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem du das Geld vereinnahmt hast (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG). In der Schlussrechnung ziehst du die Abschläge und die darauf entfallende Steuer ab (§ 14 Abs. 5 UStG).
Auch Abschlagsrechnungen an Geschäftskunden fallen unter die E-Rechnung. Laut BMF müssen Abschlagsrechnungen, die vor dem Stichtag der Pflicht erteilt wurden, nicht als E-Rechnung übermittelt werden.
Wo craftflowOS dir dabei hilft
Mit Rechnungen und Mahnungen legst du an einem Angebot oder Projekt einen Zahlungsplan an. Daraus erstellt craftflowOS Abschlagsrechnungen je Meilenstein oder einen Sofort-Abschlag über einen Prozentsatz oder Betrag. Die Schlussrechnung zieht die Abschläge danach ab.
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