Glossary

Aufmaß

Also: Abrechnungsaufmaß, Mengenermittlung

This term is not available in English yet and is therefore shown in German.

Das Aufmaß ist die Ermittlung der tatsächlich ausgeführten Mengen einer Bauleistung durch Messen am Bauwerk oder anhand von Plänen. Es ist die Grundlage für die Abrechnung nach Einheitspreisen. Wie gemessen wird, regeln bei VOB-Verträgen die Abrechnungsvorschriften der jeweiligen ATV in der VOB/C.

Example from the job

Ein Trockenbaubetrieb hat 240 Quadratmeter Ständerwand zum Einheitspreis angeboten. Nach Fertigstellung misst sein Bauleiter gemeinsam mit der Bauleitung des Auftraggebers nach und kommt auf 228 Quadratmeter. Öffnungen rechnen beide nach den Regeln der ATV DIN 18340, die der Vertrag nennt. Beide unterschreiben das Aufmaßblatt. Die Schlussrechnung übernimmt die 228 Quadratmeter mit dem Einheitspreis aus dem Angebot.

Im Handwerk gibt es zwei Arten von Aufmaß. Das Aufmaß vor dem Angebot erfasst den Bestand, damit du Mengen kalkulieren kannst. Das Abrechnungsaufmaß erfasst nach der Ausführung, was wirklich gebaut wurde. Um das zweite geht es hier, weil an ihm dein Geld hängt.

Wofür brauchst du ein Aufmaß?

Beim Einheitspreisvertrag zahlt der Kunde Menge mal Preis. Nach § 2 Abs. 2 VOB/B wird die Vergütung nach den vertraglichen Einheitspreisen und den tatsächlich ausgeführten Leistungen berechnet. Die Menge im Angebot ist also nur eine Annahme. Erst das Aufmaß legt fest, was du abrechnest.

Weicht die Menge um nicht mehr als 10 Prozent ab, bleibt der Einheitspreis nach § 2 Abs. 3 VOB/B unverändert. Bei größeren Abweichungen kann auf Verlangen ein neuer Preis vereinbart werden.

Was verlangt die VOB/B für das Aufmaß?

§ 14 Abs. 1 VOB/B verlangt eine prüfbare Abrechnung. Mengenberechnungen, Zeichnungen und andere Belege gehören dazu. Nach § 14 Abs. 2 sollen die Feststellungen dem Fortgang der Leistung entsprechend möglichst gemeinsam getroffen werden. Für Leistungen, die später schwer feststellbar sind, musst du rechtzeitig gemeinsame Feststellungen beantragen. Das betrifft alles, was verdeckt wird: Dämmung hinter Beplankung, Leitungen im Estrich, Abdichtungen unter Fliesen.

Wie gemessen wird, steht in der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingung (ATV) deines Gewerks. Die ATV sind Teil der VOB/C und gelten nach § 1 Abs. 1 VOB/B als Vertragsbestandteil. Für den Trockenbau ist das die ATV DIN 18340. Die Normtexte sind kostenpflichtig.

Was gilt im BGB-Vertrag?

Das BGB kennt keine eigene Aufmaßregel. Was abgerechnet wird, folgt aus deinem Vertrag. Beim Bauvertrag wird die Vergütung nach § 650g Abs. 4 BGB erst mit Abnahme und prüffähiger Schlussrechnung fällig. Prüffähig ist sie, wenn sie eine übersichtliche Aufstellung der erbrachten Leistungen enthält und für den Besteller nachvollziehbar ist. Ein sauberes Aufmaß liefert genau diese Aufstellung.

Auf der Seite des Bauherrn gehört das gemeinsame Aufmaß zur Objektüberwachung des Architekten. Die HOAI, Anlage 10, nennt in Leistungsphase 8 das „Gemeinsame Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen“.

Wie erstellst du ein Aufmaß, das hält?

  • Aufmaßblatt mit Datum, Bauteil, Achse oder Raum
  • Maße und Rechenweg je Position, nicht nur das Ergebnis
  • Positionsnummer aus Angebot oder Leistungsverzeichnis
  • Abzüge und Übermessungen nach der ATV, die dein Vertrag nennt
  • Fotos von allem, was später verdeckt wird
  • Unterschrift beider Seiten, wenn gemeinsam gemessen wurde

Fotos und Berichte mit Zeitstempel legst du mit der Baustellen-Doku direkt am Projekt ab. Wie das Aufmaß für Malerarbeiten konkret aussieht, beschreibt der Artikel Aufmaß für Malerarbeiten. Für den Fensterbau lies Fenstertausch im Bestand.

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