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Ein Prüfprotokoll in der Elektrotechnik dokumentiert die Prüfung einer elektrischen Anlage oder eines Betriebsmittels mit Prüfumfang, Messwerten, Ergebnis, Prüfer und Datum. Die DGUV Vorschrift 3 verlangt solche Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme und in bestimmten Zeitabständen. Der E-CHECK ist ein Prüfangebot des Elektrohandwerks, kein Begriff aus Gesetz oder Vorschrift.
Example from the job
Ein Elektrobetrieb prüft im Auftrag einer Schreinerei deren ortsveränderliche Geräte. Für die Werkstatt hat der Kunde in seiner Gefährdungsbeurteilung zwölf Monate als Prüffrist festgelegt. Der Prüfer misst 46 Geräte nach DIN EN 50699 (VDE 0702). Zwei Verlängerungsleitungen fallen durch und werden aussortiert. Das Protokoll nennt je Gerät Inventarnummer, Messwerte, Ergebnis, Prüfgerät, Prüfer und das nächste Prüfdatum.
Prüfprotokolle sind für Elektrobetriebe Alltag. Sie belegen gegenüber Kunde, Berufsgenossenschaft und Versicherung, dass eine Anlage geprüft wurde und in welchem Zustand sie war. Die Grundlage ist die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“.
Was verlangt die DGUV Vorschrift 3?
Nach § 5 Abs. 1 DGUV Vorschrift 3 muss der Unternehmer dafür sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel geprüft werden:
- vor der ersten Inbetriebnahme,
- nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
- in bestimmten Zeitabständen.
Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel rechtzeitig festgestellt werden. Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch zu führen (§ 5 Abs. 3).
Welche Prüffristen gelten?
Die Durchführungsanweisungen zu § 5 nennen Fristen, mit denen die Forderung erfüllt ist:
- Ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel: 4 Jahre, geprüft durch eine Elektrofachkraft.
- Anlagen in Räumen besonderer Art (DIN VDE 0100 Gruppe 700): 1 Jahr.
- Ortsveränderliche Betriebsmittel: Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate.
- Maximalwerte ortsveränderlich: auf Baustellen, in Werkstätten und Fertigungsstätten 1 Jahr, in Büros 2 Jahre.
Liegt die Fehlerquote bei höchstens 2 Prozent, kann die Frist für ortsveränderliche Geräte verlängert werden. Unabhängig davon muss der Arbeitgeber nach § 3 Abs. 6 BetrSichV Art, Umfang und Fristen der Prüfungen in der Gefährdungsbeurteilung festlegen.
Nach welchen Normen wird geprüft?
- Erstprüfung von Anlagen: DIN VDE 0100-600
- Wiederkehrende Prüfung von Anlagen: DIN VDE 0105-100
- Prüfung von Geräten nach Reparatur: DIN EN 50678 (VDE 0701)
- Wiederholungsprüfung von Geräten: DIN EN 50699 (VDE 0702)
Die Normtexte sind kostenpflichtig. Prüfe, welche Ausgabe für deinen Auftrag gilt.
Was gehört in ein Prüfprotokoll?
- Auftraggeber, Ort, Anlage oder Gerät mit eindeutiger Kennung
- Art der Prüfung: Erst- oder Wiederholungsprüfung, angewandte Norm
- Besichtigen, Erproben, Messen mit den einzelnen Messwerten
- verwendetes Prüfgerät
- Ergebnis und festgestellte Mängel
- Name des Prüfers, Datum, Unterschrift, nächster Prüftermin
Was ist der E-CHECK?
Der E-CHECK ist ein Prüfangebot der Elektrohandwerke für Privatkunden, Gewerbe und öffentliche Bauten. Dahinter steht der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH). Er ist kein gesetzlicher Begriff. Ob ein E-CHECK die Pflichten eines Unternehmens nach DGUV Vorschrift 3 abdeckt, hängt am Prüfumfang im Protokoll.
Prüfberichte und Fotos legst du mit der Baustellen-Doku als Bericht mit Zeitstempel am Projekt ab. Ausführlich beschreibt das der Artikel Prüfprotokolle sauber führen. Mehr zum Gewerk findest du unter Elektro.
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