Glossary

Gewährleistung

Also: Mängelhaftung, Mängelansprüche, Sachmängelhaftung

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Gewährleistung ist der gebräuchliche Begriff für die gesetzliche Mängelhaftung: Ist eine Werkleistung bei der Abnahme mangelhaft, hat der Auftraggeber Ansprüche gegen den Handwerksbetrieb. Das BGB spricht von Mängelansprüchen. Sie verjähren bei Bauwerken in fünf Jahren, bei anderen Werken meist in zwei Jahren, jeweils ab der Abnahme.

Example from the job

Ein SHK-Betrieb hat in einem neu gebauten Einfamilienhaus die Heizungsanlage installiert. Die Abnahme war am 28. Mai 2024. Im Herbst 2026 fällt ein Heizkreis aus, weil ein Ventil falsch eingebaut war. Die Bauherrin meldet den Mangel schriftlich. Der Betrieb prüft die Frist: Im BGB-Vertrag gilt für Arbeiten an einem Bauwerk die fünfjährige Frist ab Abnahme, also bis Mai 2029. Er bessert nach, ohne Kosten für die Bauherrin.

Im Alltag sagt jeder Gewährleistung. Im Gesetz steht das Wort nicht. Das BGB regelt die Mängelhaftung des Unternehmers in den §§ 633 bis 639. Ist die VOB/B vereinbart, gilt zusätzlich deren § 13.

Wann ist eine Leistung mangelhaft?

Nach § 633 Abs. 2 BGB ist ein Werk frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat. Fehlt eine Vereinbarung, kommt es auf die vertraglich vorausgesetzte Verwendung an. Sonst muss es sich für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine übliche Beschaffenheit haben. Die VOB/B verlangt in § 13 Abs. 1 zusätzlich, dass die Leistung den anerkannten Regeln der Technik entspricht.

Maßgeblich ist der Zustand bei der Abnahme. Das hat der Bundesgerichtshof bestätigt (BGH, Urteil vom 25.02.2016, VII ZR 210/13, Leitsatz a).

Welche Rechte hat der Kunde bei einem Mangel?

§ 634 BGB nennt vier Rechte:

  • Nacherfüllung nach § 635
  • Selbstvornahme mit Ersatz der Aufwendungen nach § 637
  • Rücktritt oder Minderung
  • Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen

Zuerst geht es fast immer um die Nacherfüllung. Nach § 635 Abs. 1 BGB wählst du, ob du den Mangel beseitigst oder neu herstellst. Die Kosten dafür trägst du (§ 635 Abs. 2). Selbst beseitigen lassen darf der Kunde nach § 637 BGB in der Regel erst, wenn eine angemessene Frist zur Nacherfüllung erfolglos abgelaufen ist. Ausnahmen nennt § 637 Abs. 2, etwa eine fehlgeschlagene Nacherfüllung.

Wie lange gilt die Gewährleistung?

Nach § 634a Abs. 1 BGB verjähren die Ansprüche

  • in 2 Jahren bei Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache,
  • in 5 Jahren bei einem Bauwerk,
  • sonst in der regelmäßigen Verjährungsfrist.

Die Frist beginnt mit der Abnahme (§ 634a Abs. 2). Hast du einen Mangel arglistig verschwiegen, gilt die regelmäßige Verjährungsfrist (§ 634a Abs. 3).

Mit VOB/B gilt § 13 Abs. 4 VOB/B, wenn der Vertrag keine andere Frist nennt. Dort sind es 4 Jahre für Bauwerke und 2 Jahre für andere Werke. Für wartungsrelevante Teile maschineller und elektrotechnischer Anlagen gelten 2 Jahre, wenn der Auftraggeber dir die Wartung nicht überträgt. Verlangt der Auftraggeber die Beseitigung eines Mangels schriftlich, verjährt dieser Anspruch nach § 13 Abs. 5 VOB/B in 2 Jahren ab Zugang. Er verjährt aber nicht vor Ablauf der Regelfrist.

Was heißt das für deinen Betrieb?

Halte den Zustand bei der Abnahme fest, mit Protokoll und Fotos. Hast du Bedenken gegen Vorgaben oder Vorleistungen, melde sie rechtzeitig an. Bewahre Unterlagen mindestens so lange auf, wie Ansprüche verjähren können.

Fotos und Berichte mit Zeitstempel hängst du mit der Baustellen-Doku an das Projekt. Wie eine Mängelmeldung aus Sicht der Hausverwaltung abläuft, zeigt der Artikel Mängelmeldungen in der Hausverwaltung.

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