Glossar
Handwerksbegriffe, klar erklärt
Von Angebot bis Abnahme: kurze Definitionen mit Beispielen aus dem Betriebsalltag.
A
- AbnahmeDie Abnahme ist die Erklärung des Auftraggebers, dass er die Werkleistung als im Wesentlichen vertragsgemäß billigt. Sie ist der Wendepunkt im Werkvertrag: Mit ihr wird die Vergütung fällig, die Gefahr geht über und die Verjährung der Mängelansprüche beginnt.
- AbschlagsrechnungEine Abschlagsrechnung ist eine Rechnung über einen Teil der Vergütung für Leistungen, die schon erbracht sind, bevor der ganze Auftrag fertig ist. Den Anspruch darauf regeln § 632a BGB und im VOB/B-Vertrag § 16 Abs. 1 VOB/B. Endgültig abgerechnet wird erst in der Schlussrechnung.
- AngebotEin Angebot ist im Handwerk die verbindliche Erklärung eines Betriebs, eine beschriebene Leistung zu einem genannten Preis auszuführen. Nimmt der Kunde es an, kommt der Vertrag zustande. An sein Angebot ist der Betrieb gebunden, solange er die Bindung nicht ausdrücklich ausschließt.
- AufmaßDas Aufmaß ist die Ermittlung der tatsächlich ausgeführten Mengen einer Bauleistung durch Messen am Bauwerk oder anhand von Plänen. Es ist die Grundlage für die Abrechnung nach Einheitspreisen. Wie gemessen wird, regeln bei VOB-Verträgen die Abrechnungsvorschriften der jeweiligen ATV in der VOB/C.
B
- BautagebuchEin Bautagebuch ist die fortlaufende, tageweise Dokumentation einer Baustelle mit Wetter, Personal, ausgeführten Arbeiten, Lieferungen, Anordnungen und Behinderungen. Für ausführende Handwerksbetriebe schreibt kein Gesetz es allgemein vor. Es dient vor allem als Beleg bei Nachträgen, Behinderungen, Stundenlohn und Mängeln.
- BedenkenanmeldungEine Bedenkenanmeldung ist der Hinweis des Auftragnehmers an den Auftraggeber, dass die vorgesehene Ausführung, gelieferte Stoffe oder Vorleistungen anderer Unternehmer zu einem Mangel führen können. Im VOB-Vertrag ist sie nach § 4 Abs. 3 VOB/B unverzüglich und schriftlich zu erklären. Wer sie richtig abgibt, kann von der Mängelhaftung frei werden.
E
G
- GewährleistungGewährleistung ist der gebräuchliche Begriff für die gesetzliche Mängelhaftung: Ist eine Werkleistung bei der Abnahme mangelhaft, hat der Auftraggeber Ansprüche gegen den Handwerksbetrieb. Das BGB spricht von Mängelansprüchen. Sie verjähren bei Bauwerken in fünf Jahren, bei anderen Werken meist in zwei Jahren, jeweils ab der Abnahme.
- GoBDGoBD ist die Abkürzung für die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff. Das BMF-Schreiben legt fest, wie die Finanzverwaltung digitale Buchführung und Belegablage beurteilt. Es betrifft jeden Betrieb, der steuerlich relevante Daten elektronisch erfasst.
K
L
M
N
- NachkalkulationDie Nachkalkulation ist der Vergleich der tatsächlichen Kosten eines abgeschlossenen Auftrags mit den Werten der Vorkalkulation, also mit dem, was im Angebot angesetzt war. Sie zeigt, ob der Auftrag Gewinn gebracht hat und welche Ansätze für künftige Angebote nicht stimmen.
- NachtragEin Nachtrag ist die zusätzliche Vergütung, die ein Auftragnehmer verlangt, wenn sich die vereinbarte Leistung nachträglich ändert oder eine neue Leistung hinzukommt. Im Bau heißt oft auch das Nachtragsangebot so. Grundlage sind beim BGB-Bauvertrag die §§ 650b und 650c BGB, beim VOB-Vertrag § 2 VOB/B.
P
- Pflichtangaben einer RechnungDie Pflichtangaben einer Rechnung sind die Angaben, die eine Rechnung nach § 14 Abs. 4 UStG enthalten muss. Dazu gehören unter anderem Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer, Rechnungsnummer, Leistungszeitpunkt, Entgelt und Steuerbetrag. Fehlt eine Angabe, kann der Kunde die Vorsteuer aus der Rechnung nicht abziehen.
- Prüfprotokoll Elektro (E-Check, DGUV V3)Ein Prüfprotokoll in der Elektrotechnik dokumentiert die Prüfung einer elektrischen Anlage oder eines Betriebsmittels mit Prüfumfang, Messwerten, Ergebnis, Prüfer und Datum. Die DGUV Vorschrift 3 verlangt solche Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme und in bestimmten Zeitabständen. Der E-CHECK ist ein Prüfangebot des Elektrohandwerks, kein Begriff aus Gesetz oder Vorschrift.
R
S
- SchlussrechnungDie Schlussrechnung ist die abschließende Rechnung über die gesamte Leistung eines Auftrags, in der alle bereits gezahlten Abschläge abgezogen werden. Beim Bauvertrag wird die Vergütung nach § 650g Abs. 4 BGB erst fällig, wenn die Leistung abgenommen ist und eine prüffähige Schlussrechnung vorliegt.
- SkontoSkonto ist ein Preisnachlass, den der Rechnungssteller für eine Zahlung innerhalb einer kurzen Frist gewährt, zum Beispiel 2 Prozent bei Zahlung binnen 10 Tagen. Ein gesetzliches Recht auf Skonto gibt es nicht. Der Kunde darf Skonto nur abziehen, wenn es vereinbart ist und er die Frist einhält.
- StundenlohnarbeitenStundenlohnarbeiten sind Bauleistungen, die nach dem tatsächlichen Zeitaufwand und dem verbrauchten Material abgerechnet werden statt nach Menge oder Pauschale. Den Aufwand weist der Regiebericht nach, den die VOB/B Stundenlohnzettel nennt. Im VOB-Vertrag werden sie nur vergütet, wenn sie vor Beginn ausdrücklich vereinbart wurden.
- StundenverrechnungssatzDer Stundenverrechnungssatz ist der Preis, den ein Handwerksbetrieb seinem Kunden für eine Arbeitsstunde berechnet. Er deckt neben dem Lohn auch Lohnnebenkosten, die Gemeinkosten des Betriebs sowie Wagnis und Gewinn. Deshalb liegt er deutlich über dem Stundenlohn, den der Mitarbeiter erhält.
V
X
Z
- ZahlungsverzugZahlungsverzug liegt vor, wenn ein Schuldner eine fällige Geldforderung nach einer Mahnung oder nach Ablauf einer Frist nicht bezahlt und das zu vertreten hat. Ab Verzugsbeginn kann der Gläubiger nach § 288 BGB Verzugszinsen verlangen, bei Geschäftskunden zusätzlich eine Pauschale von 40 Euro.
- ZUGFeRDZUGFeRD ist ein hybrides Format für elektronische Rechnungen: eine PDF/A-3-Datei, in die die Rechnungsdaten als XML eingebettet sind. Menschen lesen das PDF, Software liest das XML. Ab Version 2.0.1 und außer in den Profilen MINIMUM und BASIC-WL gilt eine ZUGFeRD-Rechnung als E-Rechnung nach § 14 UStG.
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