Glossar

Zahlungsverzug

Auch: Verzugszinsen, Schuldnerverzug

Zahlungsverzug liegt vor, wenn ein Schuldner eine fällige Geldforderung nach einer Mahnung oder nach Ablauf einer Frist nicht bezahlt und das zu vertreten hat. Ab Verzugsbeginn kann der Gläubiger nach § 288 BGB Verzugszinsen verlangen, bei Geschäftskunden zusätzlich eine Pauschale von 40 Euro.

Beispiel aus dem Betrieb

Ein Elektrobetrieb stellt einer Hausverwaltung GmbH am 2. Oktober eine Rechnung über 8.000 Euro, sofort fällig, ohne festes Zahlungsdatum. Die Rechnung geht am selben Tag zu. Zahlt die Hausverwaltung nicht, ist sie 30 Tage später in Verzug, auch ohne Mahnung. Ab dann kann der Betrieb Zinsen von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und einmal 40 Euro Pauschale verlangen. Bei einer Privatkundin gilt die 30-Tage-Regel nur, wenn die Rechnung darauf hinweist.

Zahlungsverzug ist mehr als eine verspätete Zahlung: Er ist ein rechtlicher Zustand, an den das Gesetz Zinsen, eine Pauschale und Schadensersatz knüpft. Hier steht, wann er beginnt, wie du Verzugszinsen berechnest und was im VOB/B-Vertrag gilt.

Wann kommt ein Kunde in Zahlungsverzug?

Die Regeln stehen in § 286 BGB. Dein Kunde kommt in Verzug:

  • mit Zugang einer Mahnung nach Fälligkeit,
  • ohne Mahnung, wenn ihr einen Zahlungstermin nach dem Kalender vereinbart habt, zum Beispiel im Auftrag „zahlbar bis 15. November“. Ein Datum, das nur auf der Rechnung steht, genügt dafür nicht,
  • spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung. Bei Privatkunden gilt das nur, wenn die Rechnung auf diese Folge hinweist.

Kein Verzug liegt vor, solange der Kunde die Verzögerung nicht zu vertreten hat (§ 286 Abs. 4 BGB).

Wie hoch sind die Verzugszinsen?

§ 288 BGB setzt die Zinsen über dem Basiszinssatz fest:

KundeVerzugszins
Privatkunde (Verbraucher beteiligt)5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz
Geschäftskunde (kein Verbraucher beteiligt)9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz

Der Basiszinssatz ändert sich zum 1. Januar und 1. Juli jedes Jahres (§ 247 BGB). Den aktuellen Wert veröffentlicht die Deutsche Bundesbank. Schau dort nach, bevor du rechnest.

Wie berechne ich Verzugszinsen?

Verzugszinsen = offener Betrag × Zinssatz in Prozent ÷ 100 × Verzugstage ÷ 365

Der Zinssatz ist der Basiszinssatz plus 5 oder 9 Prozentpunkte. Ändert sich der Basiszinssatz während des Verzugs, rechnest du die Zeiträume getrennt.

Was ist die 40-Euro-Pauschale?

Ist dein Kunde kein Verbraucher, kannst du bei Verzug zusätzlich 40 Euro verlangen (§ 288 Abs. 5 BGB). Das gilt auch für eine Abschlagsrechnung. Die Pauschale wird auf Kosten der Rechtsverfolgung angerechnet, etwa auf Anwaltskosten.

Was gilt bei sehr langen Zahlungszielen?

Vereinbart ein Geschäftskunde ein Zahlungsziel von mehr als 60 Tagen, ist das nur wirksam, wenn es ausdrücklich vereinbart und für dich nicht grob unbillig ist (§ 271a Abs. 1 BGB).

Was gilt im VOB/B-Vertrag?

Nach § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B setzt du bei Nichtzahlung eine angemessene Nachfrist. Nach deren Ablauf stehen dir Zinsen in Höhe der Sätze aus § 288 Abs. 2 BGB zu. Ohne Nachfrist kommt der Auftraggeber spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug. Nach erfolgloser Frist darfst du die Arbeiten bis zur Zahlung einstellen (Nr. 4). Mehr zur VOB/B.

Wo craftflowOS dir dabei hilft

Mit Rechnungen und Mahnungen siehst du die offenen Posten je Kunde. Rechnungen, deren Fälligkeit überschritten ist, markiert craftflowOS jeden Tag automatisch als überfällig.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: 1. November 2026.

Alle Begriffe

Weniger Büro, mehr Handwerk

craftflowOS übernimmt Angebote, Rechnungen und Papierkram. Trag dich ein und sei von Anfang an dabei.

Cookie-Einstellungen

Wir nutzen Cookies, um die Website zu betreiben, und – nur wenn du zustimmst – Google Analytics 4, um zu verstehen, wie sie genutzt wird. Du kannst deine Auswahl jederzeit im Footer ändern. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung und im Impressum.