Glossar

Bedenkenanmeldung

Auch: Bedenkenanzeige, Bedenkenhinweis, Prüf- und Hinweispflicht

Eine Bedenkenanmeldung ist der Hinweis des Auftragnehmers an den Auftraggeber, dass die vorgesehene Ausführung, gelieferte Stoffe oder Vorleistungen anderer Unternehmer zu einem Mangel führen können. Im VOB-Vertrag ist sie nach § 4 Abs. 3 VOB/B unverzüglich und schriftlich zu erklären. Wer sie richtig abgibt, kann von der Mängelhaftung frei werden.

Beispiel aus dem Betrieb

Ein Fliesenleger soll im Bad auf einem neuen Zementestrich fliesen. Seine Messung ergibt eine Restfeuchte über dem Wert, den der Hersteller des Abdichtungssystems verlangt. Noch am selben Tag schreibt er dem Auftraggeber: Befund mit Messwert und Foto, Risiko von Ablösungen und Rissen, Vorschlag, zwei Wochen zu warten. Der Auftraggeber besteht auf dem Termin und bestätigt das schriftlich. Der Fliesenleger legt Hinweis und Antwort zum Projekt.

Du baust oft auf der Arbeit anderer: Estrich, Putz, Rohinstallation. Fällt dir dabei etwas auf, das dein Werk gefährdet, musst du es sagen. Die Bedenkenanmeldung ist der Weg, das so zu tun, dass es dich später schützt.

Wann musst du Bedenken anmelden?

§ 4 Abs. 3 VOB/B nennt drei Fälle. Du hast Bedenken

  • gegen die vorgesehene Art der Ausführung, auch wegen der Sicherung gegen Unfallgefahren,
  • gegen die Güte der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe oder Bauteile oder
  • gegen die Leistungen anderer Unternehmer.

Dann musst du sie dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen. Das soll möglichst schon vor Beginn der Arbeiten geschehen. Die Mitteilung muss schriftlich erfolgen. Der Auftraggeber bleibt für seine Angaben, Anordnungen oder Lieferungen verantwortlich.

Was bringt dir die Bedenkenanmeldung?

§ 13 Abs. 3 VOB/B regelt die Folge. Geht ein Mangel auf die Leistungsbeschreibung, Anordnungen des Auftraggebers, gelieferte Stoffe oder die Vorleistung eines anderen Unternehmers zurück, haftest du trotzdem. Das gilt nicht, wenn du die Mitteilung nach § 4 Abs. 3 gemacht hast.

Gilt das auch ohne VOB/B?

Das BGB kennt keine ausdrückliche Vorschrift zur Bedenkenanmeldung. Die Rechtsprechung erkennt aber eine Prüfungs- und Hinweispflicht des Unternehmers an. Der Bundesgerichtshof hat dazu festgehalten: Eine Ursache, die du nicht zu verantworten hast, entlastet dich nicht, wenn du eine dich treffende Hinweispflicht nicht erfüllt hast. Erfüllst du sie, befreit dich das von der Mängelhaftung (BGH, Urteil vom 25.02.2016, VII ZR 210/13, Rn. 17). Ein schriftlicher Hinweis ist auch im BGB-Vertrag dein bester Beleg.

Wie schreibst du eine Bedenkenanmeldung?

  • an den Auftraggeber selbst richten, eine Kopie an die Bauleitung
  • den Befund konkret beschreiben: Ort, Messwert, Foto
  • die mögliche Folge benennen, etwa Feuchteschaden oder Rissbildung
  • einen Vorschlag machen, wie es richtig ginge
  • um Entscheidung bitten, mit Frist
  • Zugang nachweisbar machen, zum Beispiel per E-Mail mit Bestätigung

Halte dich an Tatsachen und vermeide Schuldzuweisungen an andere Gewerke. Die Bedenkenanmeldung ist keine Behinderungsanzeige. Kannst du wegen des Problems gar nicht weiterarbeiten, zeigst du das zusätzlich nach § 6 Abs. 1 VOB/B an.

Befund dokumentieren

Fotos vom Befund hängst du mit der Baustellen-Doku als Bericht mit Zeitstempel an das Projekt. Wie das im Bad konkret aussieht, inklusive Vorlage, beschreibt der Artikel Abdichtung im Bad: Untergrund prüfen, Bedenken anmelden. Mehr zum Gewerk findest du unter Fliesenleger.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: 31. Oktober 2026.

Alle Begriffe

Weniger Büro, mehr Handwerk

craftflowOS übernimmt Angebote, Rechnungen und Papierkram. Trag dich ein und sei von Anfang an dabei.

Cookie-Einstellungen

Wir nutzen Cookies, um die Website zu betreiben, und – nur wenn du zustimmst – Google Analytics 4, um zu verstehen, wie sie genutzt wird. Du kannst deine Auswahl jederzeit im Footer ändern. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung und im Impressum.