Glossar

Leistungsverzeichnis

Auch: LV, Leistungsbeschreibung

Ein Leistungsverzeichnis, kurz LV, ist die nach Positionen gegliederte Beschreibung einer Bauleistung mit Ordnungszahl, Text, Menge und Einheit. Der Auftraggeber stellt es auf, der Bieter trägt seine Einheitspreise ein. So werden Angebote vergleichbar, und abgerechnet wird später nach den tatsächlich ausgeführten Mengen.

Beispiel aus dem Betrieb

Eine Gemeinde schreibt den Innenausbau einer Kita aus. Das LV hat 84 Positionen, darunter Position 02.03.0010: Metallständerwand, beidseitig doppelt beplankt, 125 Millimeter, 312 Quadratmeter. Der Trockenbaubetrieb kalkuliert je Position einen Einheitspreis und trägt ihn in die GAEB-Datei ein. Ausgeführt werden später 298 Quadratmeter. Abgerechnet wird nach Aufmaß mit dem Einheitspreis aus dem LV.

Wer an Ausschreibungen teilnimmt, arbeitet mit Leistungsverzeichnissen. Auch private Bauherren und Architekten nutzen sie, um Angebote vergleichbar zu machen. Für dich als Bieter ist das LV zugleich Kalkulationsgrundlage und späterer Vertragsinhalt.

Was steht in einem Leistungsverzeichnis?

Ein LV gliedert die Bauleistung in Abschnitte und Positionen. Jede Position hat typischerweise:

  • eine Ordnungszahl, etwa 02.03.0010
  • einen Kurztext und einen Langtext mit der genauen Ausführung
  • eine Menge und eine Einheit
  • ein Feld für Einheitspreis und Gesamtbetrag

Vor den Positionen stehen oft Vorbemerkungen und eine Baubeschreibung. Sie gelten für alle Positionen und gehören genauso zur Leistung.

Welche Regeln gelten für das LV?

Für öffentliche Auftraggeber regelt die VOB/A, wie Leistungen zu beschreiben sind. Sie erscheint als DIN 1960, Ausgabe 2019-09. Danach ist die Leistung eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, damit alle Bieter sie gleich verstehen und sicher kalkulieren können. In der Regel geschieht das über eine Baubeschreibung und ein nach Teilleistungen gegliedertes Leistungsverzeichnis.

Im Vertrag hat das LV Vorrang. Nach § 1 Abs. 2 VOB/B gilt bei Widersprüchen zuerst die Leistungsbeschreibung, dann die übrigen Vertragsbedingungen. Durch die vereinbarten Preise sind nach § 2 Abs. 1 VOB/B alle Leistungen abgegolten, die nach Leistungsbeschreibung, Vertragsbedingungen, ATV und gewerblicher Verkehrssitte zur Leistung gehören.

Was passiert, wenn die Mengen abweichen?

Die Mengen im LV sind Vordersätze, keine Zusage. Abgerechnet wird nach § 2 Abs. 2 VOB/B die tatsächlich ausgeführte Leistung, ermittelt durch Aufmaß. Weicht die Menge um nicht mehr als 10 Prozent ab, bleibt der Einheitspreis nach § 2 Abs. 3 VOB/B. Darüber hinaus kann auf Verlangen ein neuer Preis vereinbart werden. Ändert der Auftraggeber die Leistung selbst, ist das ein Nachtrag.

In welchem Format kommt ein LV?

Für den elektronischen Austausch von Leistungsverzeichnissen gibt es den Standard GAEB DA XML. Er stammt vom Gemeinsamen Ausschuss Elektronik im Bauwesen (GAEB). Der GAEB pflegt auch das Standardleistungsbuch STLB-Bau mit einheitlichen Positionstexten.

Wie gehst du als Bieter mit einem LV um?

  • Vorbemerkungen und Baubeschreibung vollständig lesen
  • unklare oder widersprüchliche Positionen vor Abgabe schriftlich nachfragen
  • Mengen auf Plausibilität prüfen
  • jede Position nach deiner eigenen Kalkulation bepreisen
  • den LV-Text nicht eigenmächtig ändern, sondern Abweichungen als Nebenangebot oder Rückfrage klären

Ein Leistungsverzeichnis für wiederkehrende Leistungen beschreibt der Artikel Qualitätskontrolle in der Unterhaltsreinigung. Wie du eigene Angebote mit Positionen aus deinem Katalog erstellst, steht unter Angebot per Foto.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: 31. Oktober 2026.

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