Ein Angebot ist im Handwerk die verbindliche Erklärung eines Betriebs, eine beschriebene Leistung zu einem genannten Preis auszuführen. Nimmt der Kunde es an, kommt der Vertrag zustande. An sein Angebot ist der Betrieb gebunden, solange er die Bindung nicht ausdrücklich ausschließt.
Beispiel aus dem Betrieb
Eine Malermeisterin besichtigt eine Dreizimmerwohnung. Sie misst die Wandflächen auf, zieht Fenster und Türen ab und kommt auf 186 Quadratmeter. Ihr Angebot nennt je Position Menge, Einheit und Einheitspreis: Wände spachteln und streichen, Decken streichen, Abdeckarbeiten. Dazu schreibt sie eine Annahmefrist von vier Wochen und den Hinweis, dass Mehrmengen nach Aufmaß abgerechnet werden. Der Kunde nimmt nach zwei Wochen schriftlich an. Damit steht der Vertrag zu den Preisen aus dem Angebot.
Wer ein Angebot schreibt, legt sich fest. Deshalb lohnt es sich zu wissen, was ein Angebot rechtlich ist, was hineingehört und wie lange es gilt. Die Regeln dazu stehen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), nicht in einer eigenen Handwerksvorschrift.
Was ist ein Angebot rechtlich?
Das BGB nennt das Angebot „Antrag“. Nach § 145 BGB ist der Antragende an seinen Antrag gebunden. Er kann die Bindung ausschließen, etwa mit dem Zusatz „freibleibend“. Dann ist das Schreiben nur eine Einladung, selbst ein Angebot abzugeben.
Wie lange der Kunde annehmen kann, regelt das Gesetz ebenfalls. Ohne eigene Frist gilt § 147 Abs. 2 BGB. Danach kann ein Antrag unter Abwesenden nur so lange angenommen werden, wie du unter regelmäßigen Umständen mit einer Antwort rechnen darfst. Setzt du eine Frist, gilt nach § 148 BGB nur diese. Eine klare Annahmefrist im Angebot vermeidet also Streit.
Angebot oder Kostenvoranschlag: was ist der Unterschied?
Ein Angebot nennt Preise, zu denen du die Leistung ausführst. Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung der voraussichtlichen Kosten. Er ist nach § 632 Abs. 3 BGB im Zweifel nicht zu vergüten. Bei einer wesentlichen Überschreitung greift § 649 BGB. Wenn du einen Preis verbindlich zusagen willst, schreib ein Angebot und nenne es auch so.
Wie schreibe ich ein Angebot als Handwerker?
Eine feste Form schreibt das Gesetz nicht vor. Bewährt haben sich diese Bausteine:
- Kunde, Baustelle und Datum
- Leistungsbeschreibung je Position: was, wo, in welcher Ausführung
- Menge und Einheit, zum Beispiel m², lfm oder Stück
- Einheitspreis und Gesamtpreis je Position oder ein Pauschalpreis
- Nettosumme, Umsatzsteuer und Bruttosumme
- Annahmefrist und geplanter Ausführungszeitraum
- Zahlungsbedingungen, etwa Abschläge
- Hinweis, wie Mehr- oder Mindermengen abgerechnet werden
Schreib die Positionen so, dass dein Kunde sie ohne Rückfrage versteht. Ein unklarer Text wird später zur Streitfrage, spätestens bei einem Nachtrag.
Was gilt bei Verbrauchern?
Schließt du den Vertrag mit einem Verbraucher außerhalb deiner Geschäftsräume, etwa bei ihm zu Hause, ist das ein Vertrag nach § 312b BGB. Dann steht dem Verbraucher in der Regel ein Widerrufsrecht nach § 312g BGB zu. Die Widerrufsfrist beträgt nach § 355 Abs. 2 BGB 14 Tage. Ob eine Ausnahme greift, klärst du im Einzelfall mit einer Rechtsberatung.
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Mit Angebot per Foto beschreibst du die Baustelle per Foto oder Ansage. craftflowOS schlägt dir daraus Positionen aus deinem Leistungskatalog vor, mit deinen Preisen. Du prüfst den Entwurf, änderst, was nicht passt, und verschickst ihn. Wie ein Aufmaß in ein nachvollziehbares Angebot mündet, zeigt der Artikel Aufmaß für Malerarbeiten. Mehr zum Gewerk findest du unter Maler.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: 1. November 2026.
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