Stundenlohnarbeiten sind Bauleistungen, die nach dem tatsächlichen Zeitaufwand und dem verbrauchten Material abgerechnet werden statt nach Menge oder Pauschale. Den Aufwand weist der Regiebericht nach, den die VOB/B Stundenlohnzettel nennt. Im VOB-Vertrag werden sie nur vergütet, wenn sie vor Beginn ausdrücklich vereinbart wurden.
Beispiel aus dem Betrieb
Auf einer Gewerbebaustelle verlangt der Bauleiter des Auftraggebers drei nachträgliche Revisionsöffnungen in einer fertigen Unterdecke. Der Trockenbauer lässt sich vorher per E-Mail bestätigen, dass die Arbeit im Stundenlohn zu 58 Euro je Stunde abgerechnet wird. Am Abend schreibt er den Regiebericht: zwei Monteure je 3,5 Stunden, drei Revisionsklappen, Datum, Ort und Tätigkeit. Der Bauleiter zeichnet ihn am nächsten Morgen ab.
Stundenlohn passt dort, wo sich eine Leistung schlecht in Mengen fassen lässt: kleine Anpassungen, Rückbau, Ausbesserungen. Ob du die Stunden bezahlt bekommst, hängt aber weniger an der Art der Arbeit als an Vereinbarung und Nachweis.
Wann werden Stundenlohnarbeiten bezahlt?
Im VOB-Vertrag ist die Regel streng. Nach § 2 Abs. 10 VOB/B werden Stundenlohnarbeiten nur vergütet, wenn sie als solche vor ihrem Beginn ausdrücklich vereinbart worden sind. Stunden ohne diese Vereinbarung bekommst du nicht als Stundenlohnarbeit bezahlt.
Im BGB-Vertrag gibt es keine solche Sonderregel. Es gilt, was vereinbart ist. Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, gilt nach § 632 Abs. 2 BGB die übliche Vergütung. Eine klare Vereinbarung vorab erspart dir trotzdem den Streit.
Was verlangt § 15 VOB/B?
Ist Stundenlohn vereinbart, regelt § 15 VOB/B den Ablauf:
- Vergütung (Abs. 1): Abgerechnet wird nach den vertraglichen Vereinbarungen. Fehlen sie, gilt die ortsübliche Vergütung.
- Anzeige (Abs. 3 Satz 1): Die Ausführung ist dem Auftraggeber vor Beginn anzuzeigen.
- Stundenlohnzettel (Abs. 3 Satz 2): Über Stunden und besonders zu vergütenden Aufwand reichst du je nach Verkehrssitte werktäglich oder wöchentlich Listen ein.
- Rückgabe (Abs. 3 Satz 3 bis 5): Der Auftraggeber gibt die bescheinigten Zettel spätestens innerhalb von 6 Werktagen nach Zugang zurück. Nicht fristgemäß zurückgegebene Zettel gelten als anerkannt.
- Rechnung (Abs. 4): Stundenlohnrechnungen reichst du alsbald ein, längstens in Abständen von 4 Wochen.
- Zweifel (Abs. 5): Fehlen rechtzeitige Zettel, kann der Auftraggeber eine Vergütung nach wirtschaftlich vertretbarem Aufwand verlangen.
Was gehört in einen Regiebericht?
- Datum, Baustelle, Bauteil oder Raum
- Name und Qualifikation jeder Person, Beginn, Ende, Pausen
- konkrete Tätigkeit, nicht nur „Nacharbeiten“
- verbrauchtes Material und eingesetzte Geräte
- Verweis auf die Anordnung, die zum Stundenlohn geführt hat
- Unterschrift der Bauleitung des Auftraggebers
Der Regiebericht ersetzt nicht die Arbeitszeitaufzeichnung, die du als Arbeitgeber führen musst. Er ist ein Abrechnungsnachweis gegenüber dem Kunden.
Stunden erfassen mit craftflowOS
Mit der Zeiterfassung stempelt dein Team am Projekt ein und aus. Vorgesetzte geben die Zeiten frei, und du siehst die Ist-Stunden je Projekt. Die Unterschrift des Auftraggebers auf dem Regiebericht holst du weiter selbst ein. Wie das im Trockenbau abläuft, zeigt der Artikel Stundenlohnarbeiten und Regieberichte im Trockenbau.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: 31. Oktober 2026.
Alle Begriffe